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 Für wen lohnt sich Riester

 
 

 
 Staatlich gefördert werden grundsätzlich alle diejenigen Personen, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen.
Gleichfalls Personen, deren Pensionen durch das Beamtenversorgungsänderungsgesetzes gekürzt werden.

Dazu gehören:
  • Arbeitnehmer
  • Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
  • Versicherte während der anzurechnenden 3-jährigen Kindererziehungszeit
  • geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben
  • Bezieher von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- oder Krankengeld einschließlich Arbeitslosenhilfeberechtigten, auch wenn deren Leistungen auf Grund der Anrechnung von Einkommen und Vermögen ruht
  • versicherungspflichtige Selbständige
  • Beamte / Richter / Soldaten
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Pflegepersonen /  Behinderte in Werkstätten

Nicht direkt gefördert werden
  • Selbständige, die eine eigene private Altersvorsorge aufbauen
  • freiwillig Versicherte und die überwiegende Zahl der geringfügig Beschäftigten
  • in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung Pflichtversicherte.

Beachte !
wenn bei Verheirateten einer der Eheleute Anspruch auf eine staatliche Förderung hat, so erhält diese auch sein Ehepartner.
Diese Förderung hängt davon ab in welchem Maße der direkte geförderte Ehepartner finanzielle Eigenleistungen erbracht hat.
 

 
Wie wird gefördert:

Die staatliche Förderung setzt sich zusammen aus Zulagen sowie einer eventuell möglichen Steuerersparnis.

Die Höchstbeträge für die Grundzulage bzw. die Kinderzulage pro Kind in den jeweiligen Veranlagungszeiträumen sind in den beiden nachstehenden Tabellen aufgeführt.

Grundzulage im jeweiligen Veranlagungsjahr:
 
Jahr der Veranlagung Grundzulage / Jahr
2002 und 2003 38 Euro (74,32 DM)
2004 und 2005 76 Euro (148,64 DM)
2006 und 2007 114 Euro (222,96 DM)
2008 und folgende 154 Euro (301,20 DM)


Zulage pro Kind im jeweiligen Veranlagungsjahr

 
Jahr der Veranlagung Kinderzulage / Jahr
2002 und 2003 46 Euro (89,97 DM)
2004 und 2005 92 Euro (179,94 DM)
2006 und 2007 138 Euro (269,90 DM)
2008 und folgende 185 Euro (361,83 DM)

 
 
 

 

 
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