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Staatlich
gefördert werden grundsätzlich alle diejenigen Personen, die
Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen.
Gleichfalls Personen, deren Pensionen durch das
Beamtenversorgungsänderungsgesetzes gekürzt werden.
Dazu gehören:
- Arbeitnehmer
- Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
- Versicherte während der anzurechnenden 3-jährigen
Kindererziehungszeit
- geringfügig Beschäftigte, die auf die
Versicherungsfreiheit verzichtet haben
- Bezieher von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- oder
Krankengeld einschließlich Arbeitslosenhilfeberechtigten,
auch wenn deren Leistungen auf Grund der Anrechnung von
Einkommen und Vermögen ruht
- versicherungspflichtige Selbständige
- Beamte / Richter / Soldaten
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Pflegepersonen / Behinderte in Werkstätten
Nicht direkt gefördert werden
- Selbständige, die eine eigene private Altersvorsorge
aufbauen
- freiwillig Versicherte und die überwiegende Zahl der
geringfügig Beschäftigten
- in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung
Pflichtversicherte.
Beachte !
wenn bei Verheirateten einer der Eheleute Anspruch auf eine
staatliche Förderung hat, so erhält diese auch sein Ehepartner.
Diese Förderung hängt davon ab in welchem Maße der direkte
geförderte Ehepartner finanzielle Eigenleistungen erbracht hat.
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Wie wird gefördert:
Die staatliche Förderung setzt sich
zusammen aus Zulagen sowie einer eventuell möglichen
Steuerersparnis.
Die Höchstbeträge für die Grundzulage bzw. die Kinderzulage pro
Kind in den jeweiligen Veranlagungszeiträumen sind in den beiden
nachstehenden Tabellen aufgeführt.
Grundzulage im jeweiligen Veranlagungsjahr:
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Jahr
der Veranlagung |
Grundzulage / Jahr |
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2002
und 2003 |
38
Euro (74,32 DM) |
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2004
und 2005 |
76
Euro (148,64 DM) |
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2006
und 2007 |
114
Euro (222,96 DM) |
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2008
und folgende |
154
Euro (301,20 DM) |
Zulage pro Kind im jeweiligen Veranlagungsjahr
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Jahr
der Veranlagung |
Kinderzulage / Jahr |
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2002
und 2003 |
46
Euro (89,97 DM) |
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2004
und 2005 |
92
Euro (179,94 DM) |
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2006
und 2007 |
138
Euro (269,90 DM) |
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2008
und folgende |
185
Euro (361,83 DM) |
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